Josip Simunic wird die WM 2014 definitiv verpassen, CAS weist Einspruch zurück

By | 12. Mai 2014
Der kroatische Nationalspieler Joe Simunic

AFP

Exakt einen Monat vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 in Brasilien herrscht (endlich) Klarheit in Sachen Josip Simunic. Der 36-jährige Innenverteidiger wird definitiv nicht an der WM-Endrunde teilnehmen, der kroatische Nationalspieler scheiterte mit seinen Einrspruch gegen die Zehn-Spiele Sperre der FIFA heute vor dem internationalen Sportgericht (CAS) in Lausanne.

Nun ist auch dieses Thema endlich beendet, Josip Simunic wird zu 100 Prozent nicht für Kroatien an der WM 2014 in Brasilien teilnehmen. Der Restfunken Hoffnung ist heute Nachmittag vor dem internationalen Sportgericht (CAS) in Lausanne erloschen, der CAS hat die Sperre von Simunic bestätigt und dessen Einspruch abgewiesen.

Die vorläufige Urteilsbergründung lautet wie folgt:

Das CAS sieht es als bestätigt an, dass der Ausdruck welcher von Josip Simunic genutzt wurde eine unmissverständliche Geste an die Ustascha-Bewegung ist und die Sperre des FIFA-Disziplinarkommission gem. Artikel 58 Absatz 1 wirksam ist

Wie der CAS weiterhin mitteilte fiel die Entscheidung der Richter gegen Simunic einstimmig. Die Anhörung hatte am 8. Mai stattgefunden. Simunic hatte eine Aufhebung der Strafe oder alternativ eine Aussetzung auf Bewährung für ein Jahr beantragt. Schon zuvor war der Profi von Josip Simunic mit seinem Einspruch vor dem Berufungsgericht der FIFA gescheitert.

Simunic’s Verteidiger Davor Prtenjaca äußerte sich wie folgt zu der CAS-Entscheidung:

Ich kann dieses Urteil nicht nachvollziehen…vor allem die Argumentation des slowenischen Professors Bozo Repe, welcher als Zeuge für die FIFA ausgesagt hat. Als wir diesen befragt haben, wurden wir vom Richter unterbrochen

Simunic hatte nach der erfolgreichen WM-Qualifikation in den Playoffs gegen Island über das Stadion-Mikrofon „Za Dom – Spremni!“ gerufen. Der umstrittene Ustascha-Gruß heißt übersetzt: „Für die Heimat – bereit!“ Die FIFA hatte Simunic daraufhin für zehn Länderspiele gesperrt und eine Geldstrafe in Höhe von rd. 25.000 Euro verhängt.